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19. Wie ist die Abfertigung für ab dem 1. Jänner 2003 neu in den öffentlichen Dienst eingetretene Vertragsbedienstete geregelt?
1,53 % des monatlichen Entgelts in Mitarbeitervorsorgekasse (ab dem zweiten Dienstmonat)
Bei Ende des Dienstverhältnisses (Anspruch bleibt bei allen Endigungsarten erhalten!!!):
* Auszahlung (Ausnahmen: verschuldete Entlassung, unberechtigter vorzeitiger Austritt, Beiträge weniger als drei Jahre)
* Übertragung an die Mitarbeitervorsorgekasse des neuen Arbeitgebers
* Überweisung als Einzahlung in eine Pensionsvorsorgeform (private Versicherung) oder Pensionskasse
Wenn keine Erklärung innerhalb von sechs Monaten: Das Geld bleibt in der Kasse veranlagt, bei Pensionierung Auszahlung nach zwei Monaten.
Bei Ende des Dienstverhältnisses (Anspruch bleibt bei allen Endigungsarten erhalten!!!):
* Auszahlung (Ausnahmen: verschuldete Entlassung, unberechtigter vorzeitiger Austritt, Beiträge weniger als drei Jahre)
* Übertragung an die Mitarbeitervorsorgekasse des neuen Arbeitgebers
* Überweisung als Einzahlung in eine Pensionsvorsorgeform (private Versicherung) oder Pensionskasse
Wenn keine Erklärung innerhalb von sechs Monaten: Das Geld bleibt in der Kasse veranlagt, bei Pensionierung Auszahlung nach zwei Monaten.
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Quelle: S. 64 und 65 Abs. 1
Quelle: S. 64 und 65 Abs. 1
Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009