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Mittelbare Täterschaft, § 25 I 2. Alt. StGB
1. Objektiver Tatbestand
a) Zurechnung der Tathandlung des Tatmittlers, § 25 I 2. Alt.
- die unmittelbare Tathandlung wurde durch "den anderen" vorgenommen
- Mittelbarer Täter hat aktiv veranlasst oder
- Mittelbarer Täter hat den Tatmittler nicht gehindert bei Garantenstellung des mittelbaren Täters
b) Täterschaftliche Verantwortlichkeit
- Objektive Theorie (Tatherrschaft)
- Subjekitive Theorie (Täterwille)
- Täter hinter dem Täter
II. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bzgl. der Erfüllung der objektiven Tatbestandsmerkmale durch den mittelbaren Täter
b) Vorsatz bzgl. des Tatmittlers und dessen Tatherrschaft
III. Rechtswidrigkeit
IV. Schuld
a) Zurechnung der Tathandlung des Tatmittlers, § 25 I 2. Alt.
- die unmittelbare Tathandlung wurde durch "den anderen" vorgenommen
- Mittelbarer Täter hat aktiv veranlasst oder
- Mittelbarer Täter hat den Tatmittler nicht gehindert bei Garantenstellung des mittelbaren Täters
b) Täterschaftliche Verantwortlichkeit
- Objektive Theorie (Tatherrschaft)
- Subjekitive Theorie (Täterwille)
- Täter hinter dem Täter
II. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bzgl. der Erfüllung der objektiven Tatbestandsmerkmale durch den mittelbaren Täter
b) Vorsatz bzgl. des Tatmittlers und dessen Tatherrschaft
III. Rechtswidrigkeit
IV. Schuld
Karteninfo:
Autor: gedankensalat
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Potsdam
Ort: Potsdam
Veröffentlicht: 14.01.2010