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Handelt es sich bei der Einwendung der Tilgung der gesicherten Forderung um eine Einwendung aus dem Sicherungsvertrag im Sinne des § 1192 Ia BGB?
Die Antwort hängt davon ab, wie man die Einwendung der Tilgung rechtlich konstruiert: Leiter man sie im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung direkt aus dem Sicherungsvertrag ab, ist § 1192 Ia BGB in diesem Fall anwendbar. Lehnt man eine solche ergänzende Vertragsauslegung ab, führt die Einwendung lediglich zu einem Wegfall des Rechtsgrundes gem. § 812 BGB. Es läge mithin keine Einwendung aus dem Sicherungsvertrag vor.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010