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Def.: Treuhand
Treuhand: Rechtsverhältnis, vermöge dessen einer Partei (Treuhänder) von einer anderen Partei (Treugeber) eine Rechtsposition verliehen wird, die dem Treuhänder mehr Befugnisse verleiht, als ihm im Innenverhältnis zustehen.
Wichtiger Fall: Sicherungsübereignung
Wichtiger Fall: Sicherungsübereignung
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010