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Gehören auch subjektiv-öffentliche Rechte zum Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1?
Ja, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hierfür allerdings Voraussetzung, daß diese Ansprüche durch eigene Leistungen erworben worden sind.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010