Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
69
Wo sind Irrtümer bzg. Rechtfertigungsgrund bei §§ 823 ff BGB zu prüfen?
Unterschied zu StrafR:
Vorsatz bezieht sich im Zivilrecht auch auf die Rechtswidrigkeit.
Irrtum daher immer im Subjektiven Tatbestand zu Prüfen!
Vorsatz bezieht sich im Zivilrecht auch auf die Rechtswidrigkeit.
Irrtum daher immer im Subjektiven Tatbestand zu Prüfen!
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010