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Was versteht man unter mittelbarer Bundesverwaltung?
Unter dem Begriff mittelbare Bundesverwaltung werden die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zusammengefaßt, die rechtlich verselbständigt - also juristische Personen des öffentlichen Rechts - sind, aber unter der Rechtsaufsicht des Bundes stehen. Beispiele hierfür sind die Sozialversicherungsträger. Der Begriff mittelbare Bundesverwaltung bedeutet, daß die Bundesverwaltung durch diese Verwaltungsträger vermittelt wird.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010