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Inkassovollmacht
Eine Inkassovollmacht berechtigt Reisende und Vertreter zur Einziehung von Forderungen.
Ohne diese Inkassovollmacht ist es ihnen nicht erlaubt, Zahlu
ngsfristen zu gewähren oder Zahlungen entgegenzunehmen (§ 55 HGB
Ohne diese Inkassovollmacht ist es ihnen nicht erlaubt, Zahlu
ngsfristen zu gewähren oder Zahlungen entgegenzunehmen (§ 55 HGB
Karteninfo:
Autor: dieHeeli
Oberthema: Absatzwirtschaft
Thema: Absatzwirtschaft
Ort: Unterlüß
Veröffentlicht: 18.05.2015