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Wer muss bei einer AG einen Insolvenzantrag stellen? Wo ist dies geregelt?
Der Vorstand einer AG ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung verpflichtet, einen Insol-venzantrag zu stellen.
Einzelheiten regelt die Insolvenzordnung (Tz. 225).
Einzelheiten regelt die Insolvenzordnung (Tz. 225).
Tags: Ziele und Risiken in der Finanzwirtschaft
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=487519_0002&sprungmarke=RZ_225&starter=lernkarten_cc
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Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Schule / Uni: NWB-Verlag GmbH & Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014