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Welche beamtenrechtlichen Verfügungen/Maßnahmen stellen in jedem Fall keinen VA dar?
Umsetzungsverfügung, da es hier an der Außenwirkung fehlt. Hier wird nicht das statusrechtliche Amt des Beamten betroffen, sondern lediglich ein anderes Aufgabenumfeld zugewiesen.
Beurteilung ist kein VA.
Innerdienstliche Weisungen sind kein VA.
Beurteilung ist kein VA.
Innerdienstliche Weisungen sind kein VA.
Tags: Verwaltungsakt
Quelle:
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