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Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, auf übermäßige gesamtstaatliche Defizite zu verzichten. Dem gemäß soll das
Defizit des Staates nicht mehr als …
a) 2 % des BIP betragen.
b) 3 % des BNE betragen.
c) 2 % des BNE betragen.
d) 3 % des BIP betragen.
Defizit des Staates nicht mehr als …
a) 2 % des BIP betragen.
b) 3 % des BNE betragen.
c) 2 % des BNE betragen.
d) 3 % des BIP betragen.
d)
Karteninfo:
Autor: viisaddicted
Oberthema: VWL
Thema: Makroökonomik
Schule / Uni: TU Braunschweig
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 21.07.2013