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9. Warum gehört das Krankenhaus zu den institutionell zugelassenen Leistungserbringern?
Gehört laut § 108 SGB V zu den institutionell zugelassenen Leistungserbringern..
Tags: institutionell, Krankenhaus, Leistungserbringer
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Karteninfo:
Autor: FUHR
Oberthema: Logopädie
Thema: Gesundheitsökonomie
Schule / Uni: Hochschule Fresenius
Ort: Idstein
Veröffentlicht: 16.11.2011