Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
76
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) :
Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein
Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein
die ordentliche Kündigung :
- bei Verhaltensbedingten Kündigungen muss der Arbeitnehmer vor der
Kündigung mehrfach abgemahnt worden sein diesen Abmahnungen muss vom
Betriebsrat zu gestimmt werden da sie die Vorstufe zur Kündigung sind
- bei Betriebsbedingten Kündigungen sind an soziale Auswahlkriterien gebunden
Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand, Anzahl der zu
versorgenden Kinder
- es sind zudem auch noch Kündigungsfristen einzuhalten sie liegt allgemein bei
4 Wochen verlängern sich aber mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit
- bei Verhaltensbedingten Kündigungen muss der Arbeitnehmer vor der
Kündigung mehrfach abgemahnt worden sein diesen Abmahnungen muss vom
Betriebsrat zu gestimmt werden da sie die Vorstufe zur Kündigung sind
- bei Betriebsbedingten Kündigungen sind an soziale Auswahlkriterien gebunden
Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand, Anzahl der zu
versorgenden Kinder
- es sind zudem auch noch Kündigungsfristen einzuhalten sie liegt allgemein bei
4 Wochen verlängern sich aber mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Mitarbeiterführung
Thema: Mitarbeiterführung
Veröffentlicht: 08.10.2014