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Was versteht man unter dem Begriff der Gewaltenteilung?
Verteilung der Staatsgewalt auf die Exekutive oder vollziehende Gewalt, die Legislative oder Gesetzgebung und die Judikative oder richterliche Gewalt mit dem Ziel, den Missbrauch von Macht durch die gegenseitige Kontrolle der drei Gewalten zu verhindern und die bürgerlichen Rechte zu schützen.
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Geschichte
Thema: Basiswissen
Veröffentlicht: 24.03.2012