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Wer darf die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen?
Wer das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule mit Erfolg abgeschlossen hat.
Karteninfo:
Autor: Elli
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Baukonstruktion
Schule / Uni: TU
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 22.03.2011