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Was ist sind das Zeugnisverweigerungsrecht und der Quellenschutz?
- Journalisten müssen ihre Quellen nicht preisgeben
- Journalisten können weder zu einer Zeugenaussage oder Aktenherausgabe gezwungen werden noch dürfen ihre Telefonate abgehört oder Hausdurchsuchungen angeordnet werden
AUSNAHME:
- Tötung
- Raub
- Mord
- etc.
Karteninfo:
Autor: Manuela
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Meidenrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: Chur
Veröffentlicht: 26.01.2013