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Organstreitverfahren - Schema - Zulässigkeit
§ 63,64 BverfGG + Art 93 I Nr. 1 GG; § 13 Nr. 5 BVerfGG
- Feststellungsurteil; nicht vollstreckbar
1 Zuständigkeit des BVerfG § 13 Nr. 5; 63 f BVerfGG
2 Parteifähigkeit § 63 BVerfGG
- BTag/BRat/BReg/BPräs + Untergliederungen von Fraktionen/einzelnen MdB
+ abstrakte Prüfung ob Antragssteller in GG/GOBT/GOBRat/mit eigenen Rechten ausgestattet ist
- Quoren (anteilsmäßige Menge von MdB) sind nur parteifähig iRd Antrags den sie gestellt haben (Art 44 GG)
- Abstimmungsminderheiten sind nicht parteifähig
- "können nur sein" sollte heissen "insbesondere"
+ auch BVersammlung; gemeinsame Ausschüsse (Art 53a), Parteien
3 Antragsbefugnis - § 64 I BverfGG
a) Prozführungsbefugnis
- "er oder das Organ dem er angehört" = Prozesstandschaft = Geltendmachen von Rechten im fremden Namen, gilt nicht für einzelne Abgeordnete ("institutionalisiertes Oppositionsmonopol")
- rechtserhebliche Handlung/Unterlassung des Antragsgegners
- Verletzung/unmittelb Gefährdung von eig R d Antragsgegner
4 ordnungsgem Antrag
- Form § 23 I, § 64 II BVerfGG
- Frist § 64 III BverfGG
- Feststellungsurteil; nicht vollstreckbar
1 Zuständigkeit des BVerfG § 13 Nr. 5; 63 f BVerfGG
2 Parteifähigkeit § 63 BVerfGG
- BTag/BRat/BReg/BPräs + Untergliederungen von Fraktionen/einzelnen MdB
+ abstrakte Prüfung ob Antragssteller in GG/GOBT/GOBRat/mit eigenen Rechten ausgestattet ist
- Quoren (anteilsmäßige Menge von MdB) sind nur parteifähig iRd Antrags den sie gestellt haben (Art 44 GG)
- Abstimmungsminderheiten sind nicht parteifähig
- "können nur sein" sollte heissen "insbesondere"
+ auch BVersammlung; gemeinsame Ausschüsse (Art 53a), Parteien
3 Antragsbefugnis - § 64 I BverfGG
a) Prozführungsbefugnis
- "er oder das Organ dem er angehört" = Prozesstandschaft = Geltendmachen von Rechten im fremden Namen, gilt nicht für einzelne Abgeordnete ("institutionalisiertes Oppositionsmonopol")
- rechtserhebliche Handlung/Unterlassung des Antragsgegners
- Verletzung/unmittelb Gefährdung von eig R d Antragsgegner
4 ordnungsgem Antrag
- Form § 23 I, § 64 II BVerfGG
- Frist § 64 III BverfGG
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
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