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20.33.
Wann wird die Kontrollbewilligung an eine natürliche Person erteilt?
Wann wird die Kontrollbewilligung an eine natürliche Person erteilt?
NIV Art.27
a. Wenn sie fachkundig ist oder die Berufsprüfung als
Elektrokontrolleur / Chefmonteur bestanden hat.
b. Wenn der Ausbildungsstand dem neusten Stand der
Technik entspricht und die Weiterbildung
gewährleistet ist.
c. Wenn die internen Arbeitsanweisungen zur
Kontrolltätigkeit auf dem neuesten Stand sind.
d. Wenn geeignete und kalibrierte Mess- und
Kontrollgeräte vorhanden sind.
a. Wenn sie fachkundig ist oder die Berufsprüfung als
Elektrokontrolleur / Chefmonteur bestanden hat.
b. Wenn der Ausbildungsstand dem neusten Stand der
Technik entspricht und die Weiterbildung
gewährleistet ist.
c. Wenn die internen Arbeitsanweisungen zur
Kontrolltätigkeit auf dem neuesten Stand sind.
d. Wenn geeignete und kalibrierte Mess- und
Kontrollgeräte vorhanden sind.
Tags: 20 Prüfung und Kontrolle
Quelle: Quelle: Elektroabteilung des Berufsbildungszentrum Luzern, BBZB
Quelle: Quelle: Elektroabteilung des Berufsbildungszentrum Luzern, BBZB