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echte Rückwirkung
Wenn Gesetz in
- nur aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls zulässig
- z.B. bereits entstandene Steuer wird nachträglich abgeändert
-wenn echte RW zulässig, dann unechte RW sowieso
- abgeschlossene, der Vergangenheit angehörende Tatbestände
- eingreift und deren bereits eingetretene Rechtsfolgen nachträglich ändert
- nur aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls zulässig
- z.B. bereits entstandene Steuer wird nachträglich abgeändert
-wenn echte RW zulässig, dann unechte RW sowieso