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Prüfung: Besitzwehr <-> Besitzkehr
Besitzwehr gem. § 859 I BGB
1. Anspruchsteller: ursprünglicher Besitzer
2. Verbotene Eigenmacht
3. mit Gewalt erwehren (auch Besitzdiener gem. §§ 860, 855 BGB)
4. Verbot des Rechtsmissbrauchs gem. § 242 BGB
insb. bei nicht erforderlichen Handlungen
Besitzkehr gem. § 859 II+III BGB
1. Anspruchsteller: ursprünglicher Besitzer
2. Verbotene Eigenmacht
3. Wiederbeschaffung
4. Zeitlicher Zusammenhang: sofort / auf frischer Tat
5. Verbot des Rechtsmissbrauchs gem. § 242 BGB
insb. bei nicht erforderlichen Handlungen
1. Anspruchsteller: ursprünglicher Besitzer
2. Verbotene Eigenmacht
3. mit Gewalt erwehren (auch Besitzdiener gem. §§ 860, 855 BGB)
4. Verbot des Rechtsmissbrauchs gem. § 242 BGB
insb. bei nicht erforderlichen Handlungen
Besitzkehr gem. § 859 II+III BGB
1. Anspruchsteller: ursprünglicher Besitzer
2. Verbotene Eigenmacht
3. Wiederbeschaffung
4. Zeitlicher Zusammenhang: sofort / auf frischer Tat
5. Verbot des Rechtsmissbrauchs gem. § 242 BGB
insb. bei nicht erforderlichen Handlungen
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010