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Alle Oberthemen / BWL / Rechnungswesen / BWL 2
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Welche Intention verfolgt der Gesetzgeber durch die Verpflichtung bestimmter Gruppen zur Aufstellung von Anhang bzw. Lagebericht.
Aufgaben des Anhangs:
• Anhang dient primär dem Rechenschaftszweck
• Anhang bezweckt Erläuterung, Ergänzung bzw. Korrektur der Angaben in Bilanz und GuV
• Zusätzlich wird Entlastung von Bilanz und GuV von bestimmten Angaben erreicht

Aufgaben des Lageberichts:
• Verdichtung der Jahresabschlussinformationen
• Zeitliche und sachliche Ergänzung des Jahresabschlusses durch Prognosen sowie Berichte über Gesamtlage des Unternehmens
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Karteninfo:
Autor: Binary
Oberthema: BWL
Thema: Rechnungswesen
Veröffentlicht: 02.03.2010

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