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Firmenbeständigkeit
Wenn sich im Unternehmen die Namens- oder Inhaberverhältnisse verändern, kann der Rechtsnachfolger die Firma unverändert weiterführen. Voraussetzung: Zustimmung des bisherigen Unternehmers.
Frühere Inhaber kann sich den Goodwill (Wert des Bekannheitsgrades) finanziell abgelten lassen.
ACHTUNG: mit der Firmenbeständigkeit wird der Grundsazt der Firmenwahrheit durchbrochen.
Frühere Inhaber kann sich den Goodwill (Wert des Bekannheitsgrades) finanziell abgelten lassen.
ACHTUNG: mit der Firmenbeständigkeit wird der Grundsazt der Firmenwahrheit durchbrochen.
Tags: Unternehmen
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