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Verweigerung nach 439 III
absolute Unverhältnismäßigkeit mgl
- absolute Unverhältnismäßigkeit RL-konform
+ Unverhältnismäßigkeit über 275 I-III (str)
+ zw 100-150 % d obj Wert
relative Unverhältnismäßigkeit nach 439 III 2 weiterprüfen
Verweigerung ist bei Verbrauchsgüterkäufen einzuschränken
- richtlinienkonforme Rechtsfortbildung
- generell nach EuGH ist Nacherfüllung fast immer durchzuführen
- absolute Unverhältnismäßigkeit RL-konform
+ Unverhältnismäßigkeit über 275 I-III (str)
+ zw 100-150 % d obj Wert
relative Unverhältnismäßigkeit nach 439 III 2 weiterprüfen
Verweigerung ist bei Verbrauchsgüterkäufen einzuschränken
- richtlinienkonforme Rechtsfortbildung
- generell nach EuGH ist Nacherfüllung fast immer durchzuführen
Tags: Kaufrecht, Schuldrecht
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