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Direktinvestitionen
• Joint Ventures:
sind Kapitalbeteiligungen eines inländ. Untern. an einem bestehenden oder neu gegründeten Partnerschaftsunternehmen im Ausland. Vorher vertraglich in sog. Unterverträgen regeln: Verantwortungsbereiche (für z.B. Marketing, Lizenzen etc.) und Gewährleistungspflichten
oMehrheitsbeteiligungen (Majority JV)
oGleichheitsbeteiligungen (Equity JV)
oMinderheitsbeteiligungen (Minority JV)
oFade out JV: zu Beginn ist der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung möglich, diese muß aber innerhalb einer festgelegten First bis auf Restanteile zurückgegeben werden
• Auslandsgesellschaften: Gründung rechtl. Unabhängiger unternehmenseigener Tochtergesellschaften --→ Vertriebsgesellschaften oder Produktionsunternehmen
sind Kapitalbeteiligungen eines inländ. Untern. an einem bestehenden oder neu gegründeten Partnerschaftsunternehmen im Ausland. Vorher vertraglich in sog. Unterverträgen regeln: Verantwortungsbereiche (für z.B. Marketing, Lizenzen etc.) und Gewährleistungspflichten
oMehrheitsbeteiligungen (Majority JV)
oGleichheitsbeteiligungen (Equity JV)
oMinderheitsbeteiligungen (Minority JV)
oFade out JV: zu Beginn ist der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung möglich, diese muß aber innerhalb einer festgelegten First bis auf Restanteile zurückgegeben werden
• Auslandsgesellschaften: Gründung rechtl. Unabhängiger unternehmenseigener Tochtergesellschaften --→ Vertriebsgesellschaften oder Produktionsunternehmen