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Wer übernimmt auf Bahnhöfen mit Ausfahrsignal i.d.R. die Zugaufsicht?
Der Zugführer.
Wo es in den Örtlichen Richtlinien zugelassen ist, dürfen Sie als Zugführer die Zugaufsicht im Einzelfall der örtlichen Aufsicht mündlich übertragen.
In den Örtlichen Richtlinien kann angegeben sein, dass die Zugaufsicht von der örtlichen Aufsicht wahrgenommen wird.
Als örtliche Aufsicht dürfen Sie die Zugaufsicht im Einzelfall dem Zugführer übertragen mit den Worten:
„Zugführer (Zugnummer) bitte Zugaufsicht übernehmen“.
Wo es in den Örtlichen Richtlinien zugelassen ist, dürfen Sie als Zugführer die Zugaufsicht im Einzelfall der örtlichen Aufsicht mündlich übertragen.
In den Örtlichen Richtlinien kann angegeben sein, dass die Zugaufsicht von der örtlichen Aufsicht wahrgenommen wird.
Als örtliche Aufsicht dürfen Sie die Zugaufsicht im Einzelfall dem Zugführer übertragen mit den Worten:
„Zugführer (Zugnummer) bitte Zugaufsicht übernehmen“.