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Entschuldigungsgründe
Tat wird von der Rechtsordnung missbilligt (ist rechtswidrig), dem Täter allerdings in Anbetracht einer außergewöhnlichen Konflikt- oder Motivationslage nachgesehen.
Anerkannte Entschuldigungsgründe
entschuldigender Notstand § 35 StGB
Notwehrexzess § 33 StGB
übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Diskutierte Entschuldigungsgründe
Handeln auf Anordnung oder Befehl
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
Glaubens- und Gewissensfreiheit Art. 4 I GG
Anerkannte Entschuldigungsgründe
entschuldigender Notstand § 35 StGB
Notwehrexzess § 33 StGB
übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Diskutierte Entschuldigungsgründe
Handeln auf Anordnung oder Befehl
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
Glaubens- und Gewissensfreiheit Art. 4 I GG
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010