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Der Bundespräsident
>Gewählt durch die Vollversammlung Art.54 I 1 GG
>Präsentiert die Bundesrepublik in Reden,Empfängen etc.
>Gemäß Art.82 I GG macht der die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze
>kann völkrerrechtliche Verträge unterzeichnen Art.59 I GG
>Präsentiert die Bundesrepublik in Reden,Empfängen etc.
>Gemäß Art.82 I GG macht der die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze
>kann völkrerrechtliche Verträge unterzeichnen Art.59 I GG