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Lassen sich Schranken- und Regelungsvorbehalte genau voneinander abgrenzen?
Nein. Ein typisches Beispiel ist hierfür Art. 14 Abs. 1 GG, bei dem nicht stets klar ist, was (noch) Regelung und was (schon) Schranke ist. Da das Grundgesetz aber zwischen Regelung und Schranke unterscheidet, muß die Grundrechtsdogmatik die Abgrenzung stets erneut versuchen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010