CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Pfandrecht / Pfandrecht an Sachen und Rechten
7
Welche Rechte kann der Pfandgläubiger vor der Pfandreife bezüglich der Pfandsache geltend machen?
Da der Pfandgläubiger ein Recht zum Besitz hat, schützt ihn das Gesetz wie den Eigentümer einer Sache, § 1227. (§§ 985 ff. Herausgabe, Nutzungen, Schadensersatz und § 1004 Abwehr und Beseitigungsanspruch)

Beispiel: S hat eine Sache des E dem – redlichen – G verpfändet. Als E den S zur Rede stellt, holt S die Sache bei G heimlich weg und gibt sie dem E zurück. Da G nach § 1207 ein Pfandrecht erworben hat, kann er die Sache von E herausverlangen (§ 1227 mit § 985).

Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Doro
Oberthema: Jura
Thema: Pfandrecht
Veröffentlicht: 07.03.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English