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2.Verfassungsrechtliche Rechtfertigung höherer/geringe Intensität
höhere intensität:
Wird angenommen bei ungleichbehandlung personenbezogenen und ncht bloßen sachbezogenen Ungleichbehandlungen.
Personenbezogen ist die ungleichbehandlung, wenn als Differenzierungskriterium Eigenschaften der Person gewählt werden können (Alter,Famillenstand,Gesundheit)
==> neue Formel
geringere Intensität
Wird angenommen wenn sachbezogene Ungleichbehandlungen vorliegen, wenn persönliche Eigenschaften keine Rolle spielen,
==> Willkürformel
AUSNAHME : Durch die sachliche Ungleichbehandlung wird der Gebrauch grundrechtlich geschützter Freiheiten erschwert.
==> höhere intensität
Wird angenommen bei ungleichbehandlung personenbezogenen und ncht bloßen sachbezogenen Ungleichbehandlungen.
Personenbezogen ist die ungleichbehandlung, wenn als Differenzierungskriterium Eigenschaften der Person gewählt werden können (Alter,Famillenstand,Gesundheit)
==> neue Formel
geringere Intensität
Wird angenommen wenn sachbezogene Ungleichbehandlungen vorliegen, wenn persönliche Eigenschaften keine Rolle spielen,
==> Willkürformel
AUSNAHME : Durch die sachliche Ungleichbehandlung wird der Gebrauch grundrechtlich geschützter Freiheiten erschwert.
==> höhere intensität