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Alle Oberthemen / Jura / Allgemein / Recht I
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Widerrufsrecht und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen - Haustürgeschäfte
Haustürgeschäfte 312 I 1 und 3
- Verbrauchervertrag, entgeltliche Leistung und Vertrag in bes. Situation geschlossen
1. an Arbeitsplatz oder Privatwohnung
2. Freizeitveranstaltung
3. überraschendes Ansprechen im öffentl. Bereich

Widerrufsrecht besteht nicht in den Fällen des 312 III
0. Versicherungsverträge (lex specialis, hier VVG 8)
1. vorhergehende Bestellung (anders bei provozierter Bestellung)
2. bei Kleingeschäften bis 40€
3. bei einer notariellen Beurkundung des Vertrags

Ausübung des Widerrufsrecht 355
- formbedürftig, in Textform 126b oder Rücksendung
- fristgebunden, Widerrufsfrist unbegrenzt, wenn nicht ordnungsgemäß informiert, wenn belehrt 2- Wochen  355 I 2, verspätete Belehrung nach Vertragsschluss dann 1-Monatsfrist 355 II 2

RF: es gelten Vorschriften des Rücktritts 346 ≠ 812

Rückgaberecht anstelle von Widerruf 312 I 2, 356
=> Sicherheit für Unternehmer, Ausübung des Rechts an Rückgabe gekoppelt <-> Widerruf, bloße Erklärung genügt und Unternehmer muss Ware hinterherlaufen
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Autor: fschoenf
Oberthema: Jura
Thema: Allgemein
Veröffentlicht: 13.05.2010

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