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Def.: Statut
Statut: Rechtsordnung, deren Sachnorm als Ergebnis der kollisionsrechtlichen Anknüpfung auf einen Lebenssachverhalt Anwendung finden
= anwendbare Rechtsordnung
BEACHTE: (auch ausländisches) Einzelstatut bricht Gesamtstatut
= anwendbare Rechtsordnung
BEACHTE: (auch ausländisches) Einzelstatut bricht Gesamtstatut
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Internationales Privatrecht
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 23.02.2010