Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
253
Welches sind die in Art. 84 GG vorgesehenen Aufsichtsmaßnahmen?
Die sog. „Mängelrüge“, und der Antrag an den Bundesrat, förmlich festzustellen, dass das Land das Recht verletzt hat (Art. 84 Abs. 4 Satz 1 GG). Letztlich kommt die Anwendung des Bundeszwanges (Art. 37 GG) in Betracht, hiervon musste aber in der Geschichte der BRD bisher noch kein Gebrauch gemacht werden.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010