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Was bedeuten die Termini "Kulturhoheit" und "Kulturautonomie" der Länder
Mit Kulturhoheit ist die Zuständigkeit der Bundesländer für alle Fragen der Kulturpolitik und -verwaltung (Schule und Hochschule) gemeint.
Die Kulkturhoheit ergibt sich aus Art. 30 und 70 GG.
Kulturhoheit = Kulturautonomie
Die Kulkturhoheit ergibt sich aus Art. 30 und 70 GG.
Kulturhoheit = Kulturautonomie
Tags: Kulturautonomie, Kulturhoheit
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013