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Def. + RF Nebentäterschaft / Mehrtäterschaft
Def.: mehrere Beteiligte verwirklichen den Erfolg in täterschaftlicher Weise, ohne bewusst und gewollt zusammenzuwirken oder im Verhältnis "Werkzeug und steuernder Hintermann" zu stehen.
Auch die Benutzung eines fahrlässig handelnden Werkzeugs durch einen mittelbaren Täter führt zur Nebentäterschaft.
RF: keine selbstständige Bedeutung, sondern beschreibt ein nicht-mittäterschaftliches Zusammentreffen von Einzeltäterschaften
a.A. m.M.
Auch die Benutzung eines fahrlässig handelnden Werkzeugs durch einen mittelbaren Täter führt zur Nebentäterschaft.
RF: keine selbstständige Bedeutung, sondern beschreibt ein nicht-mittäterschaftliches Zusammentreffen von Einzeltäterschaften
a.A. m.M.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010