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Phase IV: Implementierung und Vertragscontrolling/-verwertung
Was muss beachtet werden, wenn die öfftentliche Hand nachträglich Zielsetzungen ändern will?
Was muss beachtet werden, wenn die öfftentliche Hand nachträglich Zielsetzungen ändern will?
Änderungen brauchen Öffnungsklauseln im Vertragswerk. Die Beurteilung der Effizienz erfolgt auf dem Ergebnios des PPP-Wirtschaftlichkeitsnachweis, wobei Kapitalwertberechnung und/oder Nutzenanalyse mit den tatsächlichen Daten zum jeweiligen Zeitpunkt der Kontolle erneut durchzuführen sind.
Kapitalwerte allein geben jedoch keinen ausreichenden Rückschluss auf die Effizienz der Maßnahme. Dem geplanten und tatsächlichen Kapitalwert ist stets das geplante bzw tatsächliche Leistungsniveau gegenüber zu stellen.
Kapitalwerte allein geben jedoch keinen ausreichenden Rückschluss auf die Effizienz der Maßnahme. Dem geplanten und tatsächlichen Kapitalwert ist stets das geplante bzw tatsächliche Leistungsniveau gegenüber zu stellen.
Karteninfo:
Autor: Linda007
Oberthema: Geschichte
Thema: PPP
Schule / Uni: TU Braunschweig
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 30.03.2010