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Was spricht dafür, daß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG nur die Vorzensur betrifft?
Eine Nachzensur, also eine Überprüfung von Meinungen oder Medieninhalten ist nicht nur zulässig, sondern auch erforderlich, um die Schrankengesetze des Art. 5 Abs. 2 GG umzusetzen, wird also vom Grundgesetz vorausgesetzt.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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