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Welche Auffassungen werden zur Rechtsnatur des Art. 9 Abs. 2 GG vertreten?
Überwiegend wird Art. 9 Abs. 2 GG als Schrankenbestimmung, nach anderer Meinung als Begrenzung des Schutzguts angesehen. Erstere Auffassung ist plausibler, weil das Verbot einer Vereinigung stets eines Verfahrens bedarf, entgegen dem Wortlaut der Vorschrift also nicht von vornherein klar ist, ob eine Vereinigung verboten ist.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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