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Ein Handelsgewerbe ...
... ist jedes Gewerbe, es sei denn eine kaufm. Einrichtung (Buchführung, Bilanzieren, Invetarisierung usw.) ist nach Art und Umfang nicht erforderlich.
- Vermutung das jedes Gewerbe auch Handelsgewerbe
- Kfm. ggf. Gegenbeweis nach Art -> qualitativ (Vielfalt der Leistungen) und Umfang -> quantitativ (Gewinn, Anz. Betriebsstätten)
- Vermutung das jedes Gewerbe auch Handelsgewerbe
- Kfm. ggf. Gegenbeweis nach Art -> qualitativ (Vielfalt der Leistungen) und Umfang -> quantitativ (Gewinn, Anz. Betriebsstätten)