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Warum bleiben nach § 6 I 2 BWahlG die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Einzelbewerber abgegeben haben, unberücksichtigt?
Ist ein Bewerber, der nicht von einer Partei aufgestellt worden ist, im Wahlkreis erfolgreich, so kann dieses Mandat nicht von einem Listenkontingent abgezogen werden. Die von seinen Wählern abgegebenen Zweitstimmen können nur für eine Parteiliste abgegeben sein, so dass diesen Wählern ein gegen die Wahlrechtsgleichheit verstoßendes doppeltes Stimmengewicht zukäme.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010