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Kann ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch dann eingeleitet werden, wenn ein antragsberechtigtes Organ eine Norm für gültig hält?
Ja, dieser Fall ist in § 76 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG ausdrücklich vorgesehen. Denkbar ist nämlich, dass ein Gericht oder eine Behörde eine Norm wegen einer vorgeblichen Verfassungswidrigkeit nicht anwenden; in diesem Falle kann die Gültigkeit zum Gegenstand eines abstrakten Normenkontrollverfahrens gemacht werden
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010