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Können im Falle von "wrongful life" die Eltern Schadensersatzansprüche geltend machen? Insb. Ansprüche der Mutter?
Anspruch der Eltern
st. Rsp.: § 280 I BGB i.V.m. Behandlungsvertrag.
Anspruch des Vaters
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
(P) Festlegung des Schadens
-> das behindert geborene Kind darf als solches gerade nicht als Schaden betrachtet werden, sondern der Schaden liegt ausnahmslos in der Unterhaltspflicht der Eltern § 251 I BGB. Nicht erfasst ist der Ersatz des evtl. auftretenden Verdienstausfalles.
Anspruch der Mutter
Schmerzensgeld wg. der besonderen Umstände der Geburt gem. §§ 823 I, 253 II BGB.
KEIN Ausgleich von seelischer Belastung durch das Haben eines behinderten Kindes oder Recht auf Familienplanung.
st. Rsp.: § 280 I BGB i.V.m. Behandlungsvertrag.
Anspruch des Vaters
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
(P) Festlegung des Schadens
-> das behindert geborene Kind darf als solches gerade nicht als Schaden betrachtet werden, sondern der Schaden liegt ausnahmslos in der Unterhaltspflicht der Eltern § 251 I BGB. Nicht erfasst ist der Ersatz des evtl. auftretenden Verdienstausfalles.
Anspruch der Mutter
Schmerzensgeld wg. der besonderen Umstände der Geburt gem. §§ 823 I, 253 II BGB.
KEIN Ausgleich von seelischer Belastung durch das Haben eines behinderten Kindes oder Recht auf Familienplanung.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010