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Was bedeuten die Begriffe „Notstandslage“ und „Güterabwägung“ im Zusammenhang mit der schulpsychologischen Tätigkeit/Verschwiegenheit?
Durchbrechung der Verschwiegenheit gerechtfertigt oder entschuldbar, um einen unmittelbar drohenden bedeutsamen Nachteil von sich oder einem anderen abzuwenden.
Gefahr muss gegenwärtig oder unmittelbar sein, Schadenseintritt sicher oder höchst wahrscheinlich
(Rechtsgüter: "anvertraute Geheimnisse" ggü. drohende Schädigung für Leben oder Gesundheit - Missbrauch, Vernachlässigung, quälen).
Garantenstellung (ggü. Opfer von (sexuellen) Missbrauch, Suiziddrohung,...): Verpflichtung, das Wohl des Klienten zu beachten und Schaden abzuwenden. Sonst: Unterlassung (ist der Tat gleichzusetzen!).
Gefahr muss gegenwärtig oder unmittelbar sein, Schadenseintritt sicher oder höchst wahrscheinlich
(Rechtsgüter: "anvertraute Geheimnisse" ggü. drohende Schädigung für Leben oder Gesundheit - Missbrauch, Vernachlässigung, quälen).
Garantenstellung (ggü. Opfer von (sexuellen) Missbrauch, Suiziddrohung,...): Verpflichtung, das Wohl des Klienten zu beachten und Schaden abzuwenden. Sonst: Unterlassung (ist der Tat gleichzusetzen!).
Tags: Lanske
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Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009