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Welches sind die Adressaten des Petitionsrechts?
Die Volksvertretungen und die zuständigen Stellen. Die Volksvertretungen sind zuständig, wenn eine Verbandszuständigkeit vorliegt. Die Zuständigkeit anderer Stellen wird dagegen durch Rechtsvorschrift bestimmt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010