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Gestaltung der statutarischen Organisation: Multinationale Einheitsunternehmen
- Personengesellschaft mit ausländischen Unternehmensteilen
- nach deutschem Recht ist Eigentümer zur Geschäftsführung verpflichtet
- Eigentum und Leitung sind nicht getrennt. Muttergesellschaft kann Weisungen erteilen.
- Entweder erhält Tochtergesellschaft keine eigene Rechtsform (Niederlassung, Geschäftsstelle) oder eigene Rechtsform (OHG, KG)
- Einrichtungen, die der Muttergesellschaft zur Ausübung der Geschäftstätigkeit dient
- nach deutschem Recht ist Eigentümer zur Geschäftsführung verpflichtet
- Eigentum und Leitung sind nicht getrennt. Muttergesellschaft kann Weisungen erteilen.
- Entweder erhält Tochtergesellschaft keine eigene Rechtsform (Niederlassung, Geschäftsstelle) oder eigene Rechtsform (OHG, KG)
- Einrichtungen, die der Muttergesellschaft zur Ausübung der Geschäftstätigkeit dient