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Voraussetzungen: Gutgläubiger Erwerb gem. §§ 931, 934 BGB
1. Einigung
2. Abtretung des Herausgabeanspruches, wenn Veräußerer mittelbarer Besitzer gem. § 934 Alt. 1 BGB
oder Herausgabe der Sache gem. § 934 Alt. 2 BGB
3. Einigsein
4. Guter Glaube an das Eigentum des Veräußerers gem. § 934
5. Kein Abhandenkommen der Sache
2. Abtretung des Herausgabeanspruches, wenn Veräußerer mittelbarer Besitzer gem. § 934 Alt. 1 BGB
oder Herausgabe der Sache gem. § 934 Alt. 2 BGB
3. Einigsein
4. Guter Glaube an das Eigentum des Veräußerers gem. § 934
5. Kein Abhandenkommen der Sache
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010