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Prüfung und Auslegung der Mordmerkmale, § 211 II StGB
- 1. und 3. Gruppe werden im subj. TB geprüft, 2. Gruppe im obj. TB
- restriktive Auslegung
- BGH: "Bewusstseindominanz" und "Rechtsfolgenlösung" (Anwendung von § 49 I Nr. 1 StGB)
- Lit.: Erfordernis der Verwerflichkeit als ungeschriebenes Mordmerkmal ("Tatbestandslösung"); Kritik: wenn negative Typenkorrektur möglich ist, muss auch die positive möglich sein, aber Mordmerkmale sind abschließend
Tags: Auslegung der Mordmerkmale
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010