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Steuerbefreiung für BV, Betriebe der LuF und Anteile an Kapges - gesetzl. Grundlage
§ 13a ErbStG
Verschonungsabschlag iHv 85 %
Abzugsbetrag iHv max. 150.000 €
abhängig von:
- Lohnsummentest
- Behaltefrist
Abschmelzen des Versorgungsabschlags bei Unterschreiten der Lohnsumme und bei Verletzung der Behaltefrist. Abzugsbetrag entfällt, wenn Verschonungsbetrag nicht komplett gewährt wird.
Verschonungsabschlag iHv 85 %
Abzugsbetrag iHv max. 150.000 €
abhängig von:
- Lohnsummentest
- Behaltefrist
Abschmelzen des Versorgungsabschlags bei Unterschreiten der Lohnsumme und bei Verletzung der Behaltefrist. Abzugsbetrag entfällt, wenn Verschonungsbetrag nicht komplett gewährt wird.