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Welche Auswirkungen hat das Erlöschen oder die Veränderung der Hauptschuld im Insolvenzverfahren auf den Bestand der Bürgschaft?
Das Erlöschen oder die Veränderung der Hauptschuld im Insolvenzverfahren haben gem. § 254 II InsO keine Auswirkungen auf den Bestand der Bürgschaft.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010