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In welchem Verhältnis steht Art. 7 Abs. 1 und 2 GG zu Art. 6 Abs. 2 GG?
Durch Art. 7 Abs. 1 und 2 wird das in Art. 6 Abs. 2 GG niedergelegte Elternrecht begrenzt. Gegenstand des Elternrechts ist es also nicht, überhaupt darüber zu entscheiden, ob das Kind eine Schule besucht.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010